Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Leitungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er befasst sich mit den finanziellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Fragen der Kirchengemeinde. Die Mitglieder des Kirchenvorstands stellen zum Beispiel gemeinsam mit der Verwaltungsleitung den Pfarreihaushalt auf, entscheiden über Veränderungen beim nicht-seelsorglichen Personal, beauftragen Handwerker und beschließen Anschaffungen und Verkäufe.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer, der als geborenes Mitglied auch der Vorsitzende ist sowie aus 10 gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinde und einer Vertreterin, die aus dem Pfarrgemeinderat gewählt wird. Die Kirchenvorstandssitzungen finden in der Regel monatlich statt und sind nicht-öffentlich. Darüber hinaus bestehen verschiedene Ausschüsse (z.B. Personal, Finanzen und Liegenschaften), die durch die Mitglieder des Kirchenvorstands besetzt sind. Ein Mitglied des Kirchenvorstands ist der Vertreter im Pfarrgemeinderat der Pfarrei. Zudem deligiert der Kirchenvorstand einige Mitglieder in die verschiedenen weiteren Gremien.
Die letzte Wahl fand im November 2025 statt. Die Wahlperiode dauert vier Jahre.
Dies sind die Mitglieder unseres Kirchenvorstandes:
Stand: 04.12.2025











