Firmspender ist der Bischof oder in seinem Auftrag ein Weihbischof oder Abt. Wenn der Bischof oder dessen Beauftragter firmt, so macht dies deutlich, dass der einzelne Christ zur Gesamtkirche gehört und in ihr zur Verantwortung berufen ist. In bestimmten Fällen und auf Antrag kann auch jeder Priester die Firmung spenden.
Die Jugendlichen werden schriftlich zur Firmvorbereitung eingeladen, sich anzumelden.
Der/Die Firmpate/in soll fähig und bereit sein, den jungen Menschen zu begleiten. Darum muss jeder, der das Patenamt übernimmt, das 16. Lebensjahr vollendet haben, gefirmt, Mitglied der kath. Kirche sein und aus einer christlichen Grundeinstellung heraus leben.
- Weitere Infos zum Thema „Firmung“ finden Sie im Gotteslob unter der Nr. 577.
- Aktuelle Informationen zur Firmung finden Sie hier.