Mit dem II. Vatikanischen Konzil wurde der Kirchenmusik eine stark veränderte Bedeutung zugemessen. Die Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963 besagt: Kirchenmusik ist liturgischer Vollzug und nicht mehr ausschmückendes zierendes Element der Liturgie! Kirchenmusik wird also Ausdrucksform der Gemeinde und Chor und Musiker sind Teil dieser Gemeinde. Somit umfasst die Kirchenmusik alle Formen alter und neuer Musik, vom Volksgesang bis zur Messvertonung und zum Oratorium.
Kirchenmusik umfasst aber auch die musikpädagogischen Aspekte, also einerseits die Hinführung zur Musik und andererseits zu religiösen Inhalten durch die Musik.
In der Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt musizieren regelmäßig verschiedene Chorgruppen. Dadurch kann allen Musikinteressierten im Alter von 5 bis 70 Jahren ein Forum geboten werden, sich in einer Chorgruppe aktiv zu beteiligen.
Die Hauptaufgabe aller Gruppen ist die Gestaltung der Gottesdienste, nicht nur an besonderen Festtagen, sondern auch regelmäßig während des Jahres.
Darüber hinaus stellt für alle Chöre ebenso die Mitwirkung bei Konzerten in der Reihe "Musik im Kloster Saarn" eine wichtige Aufgabe dar. Neue Sängerinnen und Sänger sind in allen Chorgruppen herzlich willkommen!
Infos unter http://www.musik-im-kloster-saarn.de/chore/