Die Eltern und Paten der Täuflinge werden vor der Taufe in einem Gespräch in das Sakrament der Taufe eingeführt. Sie übernehmen mit der Taufe eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe in der Begleitung der Kinder auf dem Lebensweg. Der Pate bzw. die Patin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst gefirmt sein und muss Mitglied der röm. Kath. Kirche sein. Eine entsprechende Bescheinigung (Patenbescheinigung) bekommt er/sie in seiner/ihrer Wohnsitzgemeinde und ist im Original der Taufanmeldung beizufügen.
Hier können Sie das Formular für den Ausdruck herunterladen.
- Neben der Taufanmeldung, die von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss, der Einverständniserklärung und den Patenbescheinigungen wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings benötigt.
- Infos zur liturgischen Feier der Taufe finden Sie im Gotteslob, Nr. 43-49.
Weitere Downloads:
Einverständniserklärung zur Weitergabe der Kontaktdaten bei Taufen mehrerer Kinder.